- Nutzungsausfall
- Nutzungs|ausfall,der Ausfall der Nutzungsmöglichkeit einer Sache, z. B. durch Beschädigung; der Nutzungsausfall stellt einen ersatzfähigen Vermögensschaden dar, sofern die ständige Verfügbarkeit der Sache für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Geschädigten von zentraler Bedeutung ist. So sind insbesondere bei der Beschädigung privat genutzter Kfz die fiktiven Mietwagenkosten unter der Voraussetzung ersatzfähig, dass der Eigentümer oder seine Angehörigen das Kfz in der fraglichen (Reparatur-)Zeit nutzen wollten und konnten; daher kein Schadensersatz, wenn der Eigentümer oder seine Angehörigen das Kfz (besonders wegen unfallbedingter Verletzungen) nicht hätten nutzen können. Die Rechtsprechung hat darüber hinaus einen Ersatzanspruch anerkannt wegen Nutzungsausfall der Wohnung, der Kücheneinrichtung u. a., nicht jedoch bei privatem Schwimmbad oder Pelzmantel.T. Rauscher: Abschied vom Schadensersatz für N.?, in: Neue Jurist. Wochenschrift, Jg. 39 (1986).
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Universal-Lexikon. 2012.